Jetzt rückständige Buchhaltung in 14 Tagen auf Stand bringen lassen!
Als externer Buchhalter arbeiten wir deine rückständige Buchhaltung (egal ob 3 Monate oder über ein Jahr) innerhalb von 14 Tage auf, stellen die Unterlagen so bereit, dass ein Steuerberater fristgerecht melden kann und sorgen dafür, dass du Ruhe vor dem Finanzamt hast.
Über 278 Unternehmer vertrauen uns bereits.
Alle offenen laufenden Geschäftsvorfälle der letzten Monate werden in 14 Tagen strukturiert aufgearbeitet.
Greife auf spezialisierte Steuerberater aus unserem Netzwerk zurück, an die wir deine fertigen Unterlagen übergeben können.
Zukünftig läuft deine Buchhaltung fast von selbst, denn deine Belege ziehen wir uns größtenteils automatisch und den Rest leitest du uns nur noch bequem mit 2 Klicks weiter.
Nur noch 5 Plätze diesen Monat.
Ich hatte über ein Jahr Rückstand in der Buchhaltung und jedes Schreiben vom Finanzamt war ein Schock. Bilancor hat das für mich übernommen und heute weiß ich genau, wo ich stehe und habe Ruhe vor dem Finanzamt.
Carsten L.
Unternehmer
Ich hatte mehrere Monate keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben und schon die erste Androhung von Säumniszuschlägen im Briefkasten. Bilancor hat das extrem schnell gelöst und heute sind alle Meldungen pünktlich draußen.
Julian H.
Geschäftsführer
Mein aktueller Steuerberater war komplett überlastet und kein anderer Steuerberater wollte mit meinem Rückstand anfangen. Bilancor hat bei mir innerhalb von 2 Wochen knapp 15 Monate nachgeholt.
Dr. Eva-Maria L.
Ärztin
Über 278 Unternehmer vertrauen uns bereits.
Die Anforderungen
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage können wir nur eine begrenzte Anzahl neuer Mandate annehmen. Für die garantierte 14-Tage-Aufarbeitung müssen folgende Rahmenbedingungen vorliegen.
Rückbuchungen bis zu maximal 36 Monaten
Es gibt keine offenen Pfändungen
Es besteht kein laufendes oder zukünftiges Insolvenzverfahren
Dein Unternehmen arbeit nicht mit viel Bargeld
Über 278 Unternehmer vertrauen uns bereits.
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Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen verweisen wir dich an deinen Steuerberater.